
Rechtsanwalt Plambeck
- Geboren 1947 in Hamburg
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: August 1980
- Fachanwalt für Arbeitsrecht: seit 08.04.1992
Tätigkeitsschwerpunkt
- Der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Plambeck liegt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und dort insbesondere im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. Herr Rechtsanwalt Plambeck berät und vertritt Betriebsräte, sowohl außergerichtlich, als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Arbeitgeberseite. Er hat als Beisitzer auf Seiten von Betriebsräten an einer Vielzahl von betrieblichen Einigungsstellen teilgenommen und verfügt daher über eine große Erfahrung bei der Aushandlung von Betriebsvereinbarungen bzw. Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie der Inanspruchnahme der in diesem Zusammenhang relevanten Instrumentarien des Rechts der Arbeitsförderung gemäß des SGB III.
- Neben seinem betriebsverfassungsrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkt berät und vertritt Rechtsanwalt Plambeck Arbeitnehmer, auch auf dem Gebiet des Individual-Arbeitsrechts, bundesweit.