Rechtsanwalt Böttcher
- Geboren 1964 in Frankfurt am Main
- Beruflicher Werdegang: Abitur 1982
- Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin: 1984 bis 1991
- 1. Staatsexamen: 1991
- Referendariat beim Kammergericht Berlin und Landgericht Darmstadt: von 1991 bis 1994
- 2. Staatsexamen: 1994
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: 1994
- Eintritt in die Rechtsanwaltskanzlei Klaus Plambeck: 1994
- Fachanwalt für Arbeitsrecht: seit 2000
Tätigkeitsschwerpunkt
- Herr Rechtsanwalt Jochen Böttcher verfügt über umfassende und langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Seit 1994 ist Rechtsanwalt Böttcher ausschließlich als Rechtsanwalt im Fachgebiet des Arbeitsrechtes tätig. Er vertritt dabei überwiegend Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Belangen, etwa im Zusammenhang mit Kündigungen, Abmahnungen, Abfindungen, Vergütungsfragen, Wettbewerbsverboten sowie bei der Gestaltung von Verträgen im Arbeits- und Dienstvertragsrecht. Ein besonderer Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Böttcher ist zudem die außergerichtliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Abschluss von Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsverträgen. Gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte, leitende Angestellte, Führungskräfte und Geschäftsführer werden von Rechtsanwalt Böttcher professionell und persönlich betreut. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Sonderkündigungsschutz nach dem SGB IX, dem Mutterschutzgesetz und dem BEEG gehören selbstverständlich ebenfalls zu seinem Mandantenkreis, ebenso die gelegentliche Arbeitgebervertretung. Begleitend berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Böttcher seine Mandanten auch bei sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.